Feinstaubdiskussion In der vergangenen Woche geisterte durch diverse Nachrichtensendungen der Fernsehstationen, so auch bei der gut angesehenen ARD – Tagesschau, die Meldung um: "Rußfilterpflicht für steinzeitliche Dreckschleudern". Hier wird auf die bei Diese l- Kfz möglichen Partikelfilter zur Reduzierung des Feinstaubausstoßes angelehnt, welche allerdings so nicht richtig ist, da eine „Nachrüstung“ für Holzfeuerstätten nicht vorgesehen ist. Zwar wird zur Zeit die Bundesimmisionsschutzverordnung novelliert und es ist davon auszugehen, dass es eine Feinstaub – und CO - Obergrenze für Einzelfeuerstätten, sprich Kamin – und Kachelöfen, ab 4 kW geben wird. Dies betrifft allerdings nach dem Inkrafttreten dieser novellierten Verordnung die neu zu erstellenden Geräte, welche die Einhaltung dieser Grenzwerte durch eine herstellerseitige Einzelprüfung nachweisen müssen. Durch die heutigen technischen Möglichkeiten im Kaminofenbau, werden dies die Hersteller einhalten. Für ältere Anlagen gilt bis zum Jahre 2025 noch Bestandsschutz. Erst ab 01. Januar 2025 müssen Anlagen, welche vor dem 01.01.1995 errichtet worden sind, eine Einzelprüfung bezüglich dem reduzierten Ausstoß von Feinstaub und CO im Einzeltest nachweisen. Anlagen, welche diese Grenzwerte überschreiten und durch neuere, technische Maßnahmen nicht in ihrem Ausstoß an CO und Feinstaub auf die gesetzlich geltenden Grenzwerte reduziert werden können, müssen stillgelegt oder durch neue Anlagen ersetzt werden. Die beste Möglichkeit um die Immisionen so gering wie möglich zu halten, ist das Verbrennen von Holzbriketts oder Kaminholz mit einer Restfeuchte von unter 25 %